Rundfunkbeitrag - weitere Wohnungen hinzumelden
Wenn Sie zu Ihrer bestehenden Wohnung eine Zweit- oder Nebenwohnung anmieten oder kaufen, müssen Sie diese beim Beitragsservice anmelden. Dies gilt auch für ausschließlich privat genutzte Ferienwohnungen und Wohnwagen, die Sie überwiegend ortsfest nutzen.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie haben bereits eine bestehende Wohnung angemeldet und mieten oder kaufen eine weitere Wohnung.
Verfahrensablauf
Sie müssen die weitere Wohnung bei der zuständigen Stelle schriftlich anmelden. Füllen Sie dazu das vorgesehene Formular aus. Es liegt in der Regel bei Ihrer Gemeinde aus. Sie können es auch im Internet herunterladen oder sich online anmelden.
Fristen
Sobald Sie eine weitere Wohnung innehaben, müssen Sie diese anmelden. Dies ist der Fall, wenn Sie
- dort wohnen,
- dort gemeldet sind oder
- im Mietvertrag als Mieterin oder Mieter genannt sind.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Änderung: kostenlos
Sonstiges
Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.
Rechtsgrundlage
Formulare und Onlinedienste
- Rundfunkbeitrag - Weitere Wohnung hinzumelden für Privatpersonen
- Rundfunkbeitrag - Weitere Wohnung hinzumelden für Privatpersonen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Staatsministerium hat dessen ausführliche Fassung am {0} freigegeben.