Sie sind hier:
|
|
Leistungen
Ausstellung eines Leichenpasses beantragen
Für die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus benötigen Sie einen Leichenpass.
Zuständige Stelle
die Gemeinde, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist
Gemeinde Dettighofen
Persönlicher Kontakt
Marion Frei
Bürgermeisterin
Telefon0 77 42 / 92 07 - 12
Fax0 77 42 / 92 07 - 22
Gebäude Rathaus Dettighofen
Raum Zimmer 11
Johannes Gruber
Hauptamtsleiter
Telefon07742/9207-16
Fax07742/9207-22
Gebäude Rathaus Dettighofen
Raum Zimmer 12
Aufgaben
Hauptamt, Grundbuchamt, Standesamt, Personal
Markus Helm
Rechnungsamtsleiter
Telefon0 77 42 / 92 07 - 14
Fax0 77 42 / 92 07 - 22
Gebäude Rathaus Dettighofen
Raum Zimmer 2
Aufgaben
allg. Rechnungswesen, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Bauamt
Elisabeth Scheier
Sekretariat
Telefon0 77 42 / 92 07 - 11
Fax0 77 42 / 92 07 - 22
Gebäude Rathaus Dettighofen
Raum Zimmer 10
Aufgaben
Sekretariat Bürgermeister, Meldeamt, Passamt, Sozialwesen, Mitteilungsblatt
Luitgard Boller
Kassenverwalterin
Telefon0 77 42 / 92 07 - 13
Fax0 77 42 / 92 07 - 22
Gebäude Rathaus Dettighofen
Raum Zimmer 1
Aufgaben
Kasse, Landwirtschaft
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Alle für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Unterlagen liegen vor.
Verfahrensablauf
Sie müssen den mehrsprachigen Leichenpass in der Regel persönlich bei der Gemeinde beantragen. Aber auch das mit dem Transport betraute Bestattungsunternehmen kann in Ihrem Auftrag den Leichenpass beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- Sterbeurkunde
- Todesbescheinigung
- Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist(solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesbeamten trägt)
- Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters
(bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod oder der Leiche eines Unbekannten)
Kosten
je nach Gemeinde unterschiedlich
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 22.10.2019 freigegeben.