Forst- und Jagdwirtschaft
Forstwirtschaft
Bestellung von Brennholz bzw. Schlagraum
Brennholz aus dem Gemeindewald kann wahlweise in der herkömmlichen Form (1 Meter lang) oder in langer Form (mind. 5 Ster) bestellt werden.
Bestellungen müssen immer bis spätestens Ende Dezember erfolgen. Die Zustellung des Brennholzes erfolgt nach kompletter Aufarbeitung und Vermessung. Schlagraumlose und Selbstwerberdurchforstungen können direkt bei Revierförster Michael Albrecht angemeldet werden.
Kontakt
Jagdwirtschaft
In unserer Gemeinde sind folgende Personen bzw. Jagdgemeinschaften als Pächter von Jagdrevieren oder als Eigenjagd berechtigt. Sie kümmern sich um die Hege des Wildbestandes und sorgen für einen verantwortungsvollen und sicheren Umgang mit der Jagd.
Die Veröffentlichung erfolgte mit Einverständnis der genannten Personen.
Sollten Sie Einwände oder Änderungen wünschen, melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung.
- Bitte betreten Sie revierfremde Flächen nur nach vorheriger Rückfrage bei den Pächtern, z. B. zur Jagdzeit oder bei landwirtschaftlichen Maßnahmen.
- Hunde sollten insbesondere in der Brut- und Setzzeit angeleint geführt werden, um Bodenbrüter und Jungwild nicht zu gefährden.
- Bei Beobachtungen von Wildunfällen informieren Sie bitte umgehend die zuständigen Jäger oder die Gemeindeverwaltung.



