Unrichtige Messungen oder unterfüllte Fertigpackungen - Beschwerde einreichen
Zweifeln Sie an der Richtigkeit von Messungen oder haben Sie sogar einen Betrugsverdacht?
Das Eichamt geht jeder begründeten Verbraucherbeschwerde nach. Das gilt nicht für anonyme Beschwerden.
Die Eichämter führen auch unangekündigte Fertigpackungskontrollen bei Herstellern, Importeuren und im Handel durch. Dabei werden die Fertigpackungen auf die Anforderungen der Fertigpackungsverordnung hin überprüft. Diese umfassen unter anderem die Ermittlung der durchschnittlichen Füllmenge (Mittelwertforderung) und der zulässigen Abweichungen der Einzelpackungen.
Bei Verstößen gegen die Fertigpackungsverordnung können die Eichämter Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten.
Zuständige Stelle
Betrugsverdacht bei Messgeräten und unterfüllten Fertigpackungen:
- das Eichamt, in dessen Bezirk
- die Zweifel an der Messrichtigkeit von Messgeräten bestehen oder
- der Betrugsverdacht angenommen wird beziehungsweise
- das Messgerät aufgestellt ist oder
- die unterfüllten Fertigpackungen gefunden werden.
Betrugsverdacht bei Messgeräten für Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme:
- das Regierungspräsidium Tübingen,
- jede für den betreffenden Bereich staatlich anerkannte Prüfstelle.

