Passersatz für deutsche Staatsangehörige (Reiseausweis) beantragen
Deutsche Staatsangehörige, die keinen gültigen Reisepass oder Personalausweis besitzen, können bei der Bundespolizei für eine zeitlich befristete Auslandsreise einen Reiseausweis als Ersatz beantragen. Sie müssen die Dringlichkeit nachweisen und es dürfen keine sicherheitsrelevanten Bedenken bestehen.
Passersatzpapiere werden von der Bundespolizei nur ausgestellt, wenn die Erteilung eines regulären Reisedokumentes bei einer Passbehörde nicht mehr rechtzeitig zu erwarten ist. Hier finden Sie Hinweise zur Ausstellung deutscher Reisedokumente und zu deren Anerkennung im Ausland. Kann nicht nachgewiesen werden, dass der Abflug oder die Ausreise unmittelbar bevorstehen, werden die Papiere nicht ausgestellt.
Bei einer Einreise wird grundsätzlich kein Reiseausweis als Passersatz ausgestellt. Ausnahme: Für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland, wenn aufgrund eines beabsichtigten sehr kurzen Aufenthaltes im Inland die Ausstellung eines Passes oder Passersatzes nicht zumutbar ist.
Achtung:
- Andere Staaten sind nicht verpflichtet, den Reiseausweis als Reisedokument zu akzeptieren.
Auch Fluggesellschaften können die Mitnahme mit einem Reiseausweis verweigern. - Sie haben keinen Rechtsanspruch, dass Ihnen die zuständige Grenzbehörde (Bundespolizei) einen Reiseausweis als Passersatz ausstellt.
Zuständige Stelle
Die zuständige Stelle ist die zuständige Grenzbehörde (Bundespolizei) am Ort des Grenzübertritts.