Dienste & Verfahren

Leistungen

Ersatzschule - Staatliche Anerkennung beantragen

Durch die staatliche Anerkennung erhält die Ersatzschule das Recht, Prüfungen abzuhalten und Zeugnisse wie zum Beispiel das Abitur selbst zu erteilen.

Sie gilt in der Regel unbefristet.

Zuständige Stelle

Das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Schule ihren Standort hat.

Leistungsdetails