Leistungen
Ersatzschule - Staatliche Anerkennung beantragen
Durch die staatliche Anerkennung erhält die Ersatzschule das Recht, Prüfungen abzuhalten und Zeugnisse wie zum Beispiel das Abitur selbst zu erteilen.
Sie gilt in der Regel unbefristet.
Zuständige Stelle
Das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Schule ihren Standort hat.