Leistungen
Stiftung - als rechtsfähig anerkennen lassen
Jede natürliche oder juristische Person kann eine Stiftung errichten. Auch mehrere Personen gemeinsam können eine Stiftung errichten.
Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stiftungsbehörde, wenn Sie Fragen haben zu:
- Gründung einer rechtsfähigen Stiftung
- Anerkennungsverfahren
- Art und Umfang der Antragsunterlagen
Das Gleiche gilt, wenn Sie Unterstützung bei der Erstellung der Stiftungssatzung, zum Beispiel hinsichtlich der Zwecksetzung oder hinsichtlich der Stiftungsorganisation benötigen.
Zuständige Stelle
Das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Stiftung ihren Sitz haben soll.
Hinweis: Wenn das Land Stifter oder Mitstifter ist oder die Stiftung durch das Regierungspräsidium verwaltet wird, ist die Stiftungsbehörde das Ministerium, in dessen Geschäftsbereich der Zweck der Stiftung überwiegend fällt.