Leistungen
Seebestattung
Seebestattung ist die Beisetzung einer Urne auf Hoher See außerhalb der Dreimeilenzone. Dabei wird die Urne mit der Asche von einem Schiff aus im Küstengewässer beigesetzt.
Eine Seebestattung in Flüssen und Seen einschließlich des Bodensees in Baden-Württemberg ist nicht erlaubt.
Da Seebestattungen nur für Urnen vorgenommen werden, gelten die gleichen Bestimmungen wie für eine Feuerbestattung.
Zuständige Stelle
für die Erlaubnis zur Feuerbestattung, sowie für die Ausnahmegenehmigung für die Bestattung der Urne auf See: die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Einäscherungsortes
Für die Erlaubnis, die Urne dem Meer zu übergeben: die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der das Bestattungsschiff seinen Heimathafen hat