Leistungen
Haltung eines Kampfhundes - Sachkunde nachweisen
Für die Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes müssen Sie eine Sachkunde besitzen. Das heißt, Sie müssen über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, damit Sie Ihren Hund jederzeit so halten und führen können, dass von ihm keine Gefahr für andere Menschen oder Tiere ausgeht. Die Sachkunde weisen Sie durch das Bestehen einer Prüfung nach.
Hinweis: Der Nachweis der Sachkunde bezieht sich dabei jeweils nur auf den Hund, mit dem Sie den praktischen Teil der Prüfung abgelegt haben.
Zuständige Stelle
die Ortspolizeibehörde
Ortspolizeibehörde ist die Gemeinde- oder die Stadtverwaltung, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben
Hinweis: Die Behörde kann eine sachverständige Person hinzuziehen.
Gemeinde Dettighofen
Persönlicher Kontakt
Herr Cliff Rosenfelder
Kassenverwalter
Gebäude Rathaus Dettighofen
Raum 1
- Gemeindekasse
- Hundesteuer
- Mitteilungsblatt