Dienste & Verfahren

Leistungen

Haltung eines Kampfhundes - Sachkunde nachweisen

Für die Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes müssen Sie eine Sachkunde besitzen. Das heißt, Sie müssen über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, damit Sie Ihren Hund jederzeit so halten und führen können, dass von ihm keine Gefahr für andere Menschen oder Tiere ausgeht. Die Sachkunde weisen Sie durch das Bestehen einer Prüfung nach.

Hinweis: Der Nachweis der Sachkunde bezieht sich dabei jeweils nur auf den Hund, mit dem Sie den praktischen Teil der Prüfung abgelegt haben.

Zuständige Stelle

die Ortspolizeibehörde

Ortspolizeibehörde ist die Gemeinde- oder die Stadtverwaltung, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben

Hinweis: Die Behörde kann eine sachverständige Person hinzuziehen.

Gemeinde Dettighofen

Persönlicher Kontakt

Herr Cliff Rosenfelder

Kassenverwalter

Gebäude Rathaus Dettighofen
Raum 1
  • Gemeindekasse
  • Hundesteuer
  • Mitteilungsblatt

Leistungsdetails