Dienste & Verfahren

Leistungen

Adoption eines ausländischen Kindes - Beurkundung im Geburtenregister beantragen

Wenn Sie ein ausländisches Kind adoptiert haben, können Sie die Beurkundung im Geburtenregister in Deutschland beantragen, sofern das Kind durch die Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt hat.

Wichtig: Sie sollten jedoch im Vorfeld die Anerkennung einer solchen Adoption im Inland klären.

Die ausländische Geburtsurkunde bleibt nach der Auslandsadoption Ihres Adoptivkindes gültig.

Zuständige Stelle

das Standesamt Ihres Wohnsitzes

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